Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ist für die medizinische Behandlung notwendig, denn die Ärzte haben eine Behandlungspflicht „so lange es geht auch zu behandeln“. Ohne eine eigene schriftliche Regelung in der Patientenverfügung, ab wann keine Apparate mehr angeschlossen oder eine bereits begonnene Behandlung abgebrochen werden soll, wird der Patient sehr wahrscheinlich noch lange künstlich am Leben gehalten.
Weitere Informationen gibt Herr Rechtsanwalt Lutz Arnold LL.M. in den folgenden kurzen Videos